Rechtsanwaltskanzlei Katz

Baurecht ist Recht, Technik und Organisation, Kalkulation und Kostenbegrenzung


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Betonhochbau

Der Grundtyp der VOB-Bauverträge, der Einheitspreisvertrag, trennt Planung und Ausführung strikt. Die Planung ist Sache des Auftraggebers, er muss sagen, was er will. Die Ausführung ist Sache des Auftragnehmers, der hier große Freiheiten genießt. Wenn dem Auftragnehmer mehr an Planung übertragen wird, ergeben sich der komplexe Pauschalvertrag, der Schlüsselfertigvertrag oder der Projektsteuerungsvertrag mit Investoren. Der gute Anwalt erläutert die Risiken. Die DIN-Normen der VOB/C und die sonstigen technischen Normen enthalten zahlreiche Regeln z.B. für die Wärmedämmung und die Gebäudeabdichtung, die ein Baurechtler kennen muss.

Vertragsschluss • durch das Labyrinth der VOB • Nachtragsforderungen • Angebotsbearbeitung • projektbegleitenden Beratung • Abrechnung • Vergleichsverhandlungen • Prozessführung