Straßenbau
Die Besonderheit des Straßenbaus ist, dass die meisten Leistungen während des Baufortschritts unsichtbar werden. Deswegen ist der baubegleitende Nachweis der erbrachten Leistungen, der Massen und Qualitäten entscheidend. Der erfahrene Anwalt hilft, z.B. die Methode der Massenberechnung nach Elling dabei einzuhalten und erfolgreich abzurechnen. Die technischen Normen sind in den vielen ZTV’s enthalten.